Beitrittsordnung

Die Beitragsordnung regelt Einzelheiten zum Beitragswesen des Vereins und ist nicht Bestandteil der Vereinssatzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge, sowie mögliche Aufnahmegebühren und Umlagen. Die Beiträge der am Lastschriftverfahren teilnehmenden Mitglieder sind je zur Hälfte spätestens am 5. Januar und am 5. Juli eines Jahres fällig und werden automatisch eingezogen. Die Einzugsermächtigung wird mit dem Vereinseintritt wirksam und endet mit dem Austritt. Kann der Beitragseinzug auf Grund falscher Bankverbindung oder sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden, wird das Mitglied erstmal telefonisch über die Sachlage informiert und um Abhilfe gebeten. Für Mitglieder die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen, wird der komplette Jahresbeitrag jeweils im Januar in Rechnung gestellt.

Änderungen der Bankverbindung und anderen Statusmerkmalen sind dem Verein unverzüglich zu melden.
Solche Veränderungen können per E-mail info@spvgg-ottenau.de, per Fax 07225 984622 oder schriftlich an den Mitgliederservice gemeldet werden.
Mündliche Mitteilungen, evtl. an Vorstandsmitglieder, Trainer oder Übungsleiter dieser Art, bleiben  unbeachtet und damit wirkungslos.
Der Verein behält sich vor, durch Verschulden des Mitglieds, anfallende Gebühren dem Mitglied in Rechnung zu stellen.

Mit Rücksicht auf die längeren Schulzeiten gilt der „Jugendbeitrag“ bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Der Anspruch auf Familienbeitrag beginnt mit dem  dritten Mitglied einer Familie.
Beitragsermäßigungen sind nur auf schriftlichen Antrag möglich und müssen für jedes Beitragsjahr neu (im Dezember) gegen Vorlage einer entsprechenden gültigen Bescheinigung beantragt werden. Hierzu zählen, Schüler und Studenten bis zum 27. Lebensjahr, sowie Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose.

Der Austritt aus dem Verein ist nur schriftlich zu den beiden Beitragsperioden 30. Juni und 31. Dezember und mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen möglich.

Als Legitimation bekommt jedes Mitglied spätesten drei Monate nach Eintritt einen Vereinsausweis zugestellt. Beim Ausscheiden aus dem Verein ist dieser Ausweis zusammen mit der schriftlichen Kündigung zurückzugeben.

Jedes Mitglied ist automatisch über den Badischen Sportbund bei der ARAG –Sportversicherung versichert. Die Beitragsprämie wird von der Sportvereinigung an die ARAG abgeführt und ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Die Meldung der Mitglieder erfolgt jährlich durch eine Bestandserhebung an den Badischen Sportbund.
Wichtig: Nur erfasste Mitglieder genießen Versicherungsschutz